Was zahlen die Krankenkassen für Zahnersatz?

Beim Thema Zahnersatz halten sich die gesetzlichen Krankenkassen zurück und zahlen – wenn überhaupt – lediglich pauschale Zuschüsse. Für die restlichen Kosten müssen die Patienten aufkommen. Unser Beitrag bietet einen Überblick über die wichtigsten Regelungen.

Wie hoch ist der Zuschuss der Krankenkassen?

Der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung liegt aktuell bei 60 Prozent der Kosten für eine Regelversorgung. Die Details legen Zahnärzte und Kassen für jedes einzelne Problem mit Zähnen fest. Dahinter steht das Ziel, dass Patientinnen und Patienten einen medizinisch sinnvollen Zahnersatz erhalten. Für Extraleistungen, etwa aus ästhetischen Gründen, müssen Versicherte selbst zahlen, da diese nicht zur Regelversorgung gehören.

Höhere Zuschüsse mit Bonusheft

Wenn Sie regelmäßig, das heißt einmal pro Jahr, zur Kontrolluntersuchung bei Ihrem Zahnarzt gehen und diese in Ihrem Bonusheft bestätigen lassen, steigt der Festzuschuss nach definierten Zeiträumen. Können Sie für fünf Jahre ein lückenloses Bonusheft vorweisen, beträgt der Festzuschuss 70 Prozent, nach zehn Jahren 75 Prozent. Bei Härtefällen, etwa bei Geringverdienern, übernimmt die Kasse 100 Prozent.

Aber Achtung: Falls Sie auch nur einmal einen Kontrollbesuch ausfallen lassen, müssen Sie wieder von vorn anfangen.

Ein Beispiel für die Regelversorgung

Soll ein Seitenzahn ersetzt werden, wird mit der Regelversorgung meist eine Brücke aus Metall abgedeckt. Bei Frontzähnen bezuschusst die Krankenkasse auch eine teilweise Verblendung mit einem zahnfarbenen Material. Wenn Sie Backenzahnbereich jedoch eine Brücke oder Krone aus Keramik wünschen, ist dies eine Mehrleistung, für die Sie komplett selbst bezahlen müssen.

Sie müssen aber auch bei der Regelversorgung je nach Stand Ihres Bonushefts 25 bis 40 Prozent der Kosten selbst tragen. Ein Beispiel: Sie benötigen eine Brücke, die insgesamt 1.000 Euro kostet. Die Kasse zahlt dann einen Zuschuss von 600 Euro, Ihr Eigenanteil liegt bei 400 Euro. Ist Ihr Bonusheft nach fünf Jahren lückenlos, zahlt die Kasse 700 Euro, nach zehn Jahren 750 Euro. Ihre Eigenanteile betragen dann 300 bzw. 250 Euro.

Extras müssen Sie selbst bezahlen

Falls Sie sich in Absprache mit Ihrem Zahnarzt für eine andere als die Regelversorgung entscheiden, zum Beispiel für eine Krone aus Keramik oder ein Implantat, erhöht sich Ihr Eigenanteil unter Umständen deutlich. Denn die Krankenkasse zahlt für ein Implantat oder eine Keramikkrone den gleichen Zuschuss wie für eine Standardbrücke.

Sie können die Kosten für den Mehranteil mit einer Zahnzusatzversicherung abfedern, aber dieser Schritt will gut überlegt sein, denn solche Versicherungen sind relativ teuer. Wenn es wahrscheinlich ist, dass Sie in Zukunft häufiger Zahnersatz benötigen oder wenn Sie Wert auf hochpreisige Ausführungen legen, kann sich eine Zahnzusatzversicherung lohnen. Am besten lassen Sie sich in diesem Zusammenhang von Ihrem Zahnarzt beraten.

Im Härtefall – Zahnersatz ohne Eigenanteil

Wenn Sie Geringverdiener sind und Ihr Einkommen für den Eigenanteil nicht ausreicht, können Sie die sogenannte Härtefallregelung in Anspruch nehmen. Die Kasse übernimmt die Kosten für den (Standard-)Zahnersatz dann vollständig. Sie müssen dafür aber zunächst einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen und gleichzeitig den Heil- und Kostenplan Ihres Zahnarztes einreichen. Die Härtefallregelung kommt für Sie in Frage, wenn Sie nur ein geringes Bruttoeinkommen haben (aktuell 1.358 Euro für eine Einzelperson) oder folgende Leistungen beziehen:

  • BAFöG
  • Sozialhilfe
  • Hartz IV
  • Grundsicherung im Alter
  • Erwerbsminderungsrente

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