Professionelle Zahnreinigung – kann ich sie steuerlich geltend machen?

Alle Zahnärzte empfehlen sie als wichtige Präventivmaßnahme für die Mundgesundheit: die professionelle Zahnreinigung (PZR). Doch die Kosten dafür müssen Patientinnen und Patienten in der Regel selbst tragen, da die gesetzlichen Krankenkassen diese Leistung nur in Ausnahmefällen übernehmen. Da stellt sich für viele die Frage, ob sich die Kosten für die Zahnreinigung wenigstens von der Steuer absetzen lassen? Die Antwort ist differenziert und hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Zahnreinigung als „außergewöhnliche Belastung“

Kosten für medizinische Leistungen, die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, können unter bestimmten Voraussetzungen in Ihrer Steuererklärung als „außergewöhnliche Belastung“ geltend gemacht werden. Das Finanzamt erkennt Ausgaben an, die zwangsläufig entstehen und die deutlich über dem zumutbaren Maß liegen, das jeder Bürger selbst zu tragen hat. Diese „zumutbare Belastungsgrenze“ ist prozentual von Ihrem Gesamtbetrag der Einkünfte abhängig und spielt eine zentrale Rolle.

Die PZR wird vom Finanzamt allerdings in den meisten Fällen als vorbeugende Maßnahme eingestuft. Und hier liegt der Knackpunkt: Vorsorgemaßnahmen und Präventionsleistungen erkennt die Behörde in der Regel nicht als außergewöhnliche Belastungen an. Die Begründung lautet, dass es sich dabei nicht um die Behandlung einer bestehenden Erkrankung handelt, sondern um eine allgemeine Gesundheitsvorsorge, die Teil der privaten Lebensführung ist.

Es gibt bestimmte Ausnahmen

Der Schlüssel liegt in der medizinischen Notwendigkeit. Wenn die professionelle Zahnreinigung nicht allein der Vorsorge dient, sondern zur Behandlung einer konkreten Erkrankung erforderlich ist, können die Kosten steuerlich geltend gemacht werden. Dies ist insbesondere in folgenden Fällen möglich:

  • Bei einer Parodontitis-Behandlung: Bei einer durch den Zahnarzt diagnostizierten Parodontitis ist die professionelle Zahnreinigung integraler Bestandteil der Therapie. In diesem Fall handelt es sich um eine medizinisch notwendige Behandlungsmaßnahme.
  • Vor und nach chirurgischen Eingriffen: Wenn die Zahnreinigung zur Vorbereitung oder Nachsorge eines operativen Eingriffs erforderlich ist, kann sie als Behandlungskosten anerkannt werden.
  • Bei bestimmten Grunderkrankungen: Patienten mit Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder einem geschwächten Immunsystem benötigen oft eine intensivere Mundpflege. Wenn der Zahnarzt die PZR als medizinisch notwendig einstuft und dies entsprechend dokumentiert, können die Kosten absetzbar sein.

Wichtig ist dabei, dass es einer konkreten ärztlichen Bescheinigung oder einer eindeutigen Dokumentation in Ihrer Patientenakte bedarf, die den Zusammenhang mit der Behandlung einer Krankheit belegt. Das Attest muss also die medizinische Notwendigkeit bestätigen und vor Behandlungsbeginn ausgestellt werden.

Die zumutbare Belastung als Hürde

Selbst wenn die Kosten für die Zahnreinigung grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, gibt es eine weitere Hürde: die zumutbare Belastung. Das Finanzamt geht davon aus, dass jeder Steuerpflichtige einen gewissen Teil seiner Krankheitskosten selbst tragen kann. Nur die Kosten, die diese Grenze überschreiten, wirken sich steuermindernd aus.

Die Höhe der zumutbaren Belastung richtet sich nach Ihrem Gesamtbetrag der Einkünfte, Ihrem Familienstand und der Anzahl Ihrer Kinder. Sie liegt zwischen 1 und 7 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte. Bei einem Single ohne Kinder mit einem Jahreseinkommen von 40.000 Euro beträgt die zumutbare Belastung beispielsweise rund 2.400 Euro. Erst wenn die gesamten außergewöhnlichen Belastungen diesen Betrag übersteigen, können Sie die darüber hinausgehenden Kosten absetzen.

Da eine professionelle Zahnreinigung in der Regel zwischen 80 und 150 Euro kostet, wird diese Grenze allein durch die PZR nicht erreicht. Sinnvoll ist es daher, alle außergewöhnlichen Belastungen eines Jahres zu dokumentieren und die entsprechenden Belege zu sammeln. Dazu gehören neben Zahnarztkosten unter anderem auch Kosten für andere Ärzte, Medikamente, Brillen, Hörgeräte oder Fahrtkosten zu Ärzten.

Fazit

Die steuerliche Absetzbarkeit der professionellen Zahnreinigung ist komplex und von individuellen Umständen abhängig. Während eine reine Vorsorge-PZR in der Regel nicht anerkannt wird, gibt es bei medizinischer Notwendigkeit durchaus Möglichkeiten. Entscheidend sind die richtige Dokumentation, ein rechtzeitig eingeholtes Attest und das Überschreiten der zumutbaren Belastungsgrenze.

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