2025 kommt das Amalgamverbot: Was sind die Konsequenzen?

Ab dem 1. Januar 2025 wird der Einsatz von Dentalamalgam aus Umweltschutzgründen in der Regel nicht mehr erlaubt sein. Ausnahmen sind nur gestattet, wenn eine Zahnärztin oder ein Zahnarzt eine Füllung mit diesem Material aus medizinischen Gründen für unbedingt notwendig erachtet. Auf diese Regelung haben sich Unterhändler der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments sowie des Rats der EU-Mitgliedsstaaten geeinigt. Hintergrund der Verordnung ist, dass das hochgiftige Schwermetall Quecksilber innerhalb der EU vollständig aus der Umwelt verschwinden soll. Welche Konsequenzen hat das Verbot für zahnärztliche Behandlungen und für Patienten? Unser Blogbeitrag klärt auf.

Was genau ist Amalgam?

Bei Amalgam handelt es sich um eine Metalllegierung – also kein spezifisches Material – die unter anderem Quecksilber enthält. Hinzu kommen weitere Metalle wie Silber, Zinn, Kupfer, Indium und Zink. Quecksilber bildet mit rund 50 % allerdings den Löwenanteil beim Amalgam.

Verlängerung der Frist eventuell möglich

Unter bestimmten Umständen können die Mitgliedsstaaten der EU eine Verlängerung der Nutzung von Dentalamalgam bis zum 30. Juni 2026 beantragen, zum Beispiel um sozial schwache Gesellschaftsgruppen weiterhin mit diesem kostengünstigen Material für Zahnfüllungen zu versorgen. Allerdings ist hier das letzte Wort noch nicht gesprochen.

Amalgam war viele Jahre lang Standard

In der Praxis hat sich Amalgam bestens bewährt, weil es nicht nur leicht zu verarbeiten ist, sondern sich auch als besonders dauerhaft für Zahnfüllungen erwiesen hat. Ein weiterer entscheidender Vorteil: Amalgam ist im Vergleich zu anderen Werkstoffen wie Gold oder Keramik deutlich preisgünstiger und ist das einzige Material, dessen Kosten die Krankenkassen bisher ohne Zuzahlung der Patienten vollständig übernommen haben.

Es wurde zwar in den letzten Jahrzehnten immer wieder die Diskussion geführt, ob das im Amalgam enthaltene Quecksilber gefährlich für die Patienten sei. Dies konnte jedoch niemals einwandfrei belegt werden. Dazu muss man wissen, dass lediglich die Dämpfe des Schwermetalls für den menschlichen Organismus gefährlich sind. Eine Aufnahme des reinen Metalls über den Verdauungstrakt ist hingegen vergleichsweise ungefährlich.

Im Zusammenhang mit Zahnfüllungen entstehen die giftigen Dämpfe fast ausschließlich beim Einbringen und Entfernen der „Plomben“ und sind deshalb eher für Zahnärzte und Assistentinnen gefährlich als für Patienten. Trotz allem gibt es bereits ein Amalgamverbot für schwangere Frauen und stillende Mütter, für Menschen mit Nierenerkrankungen und Kinder unter 15 Jahren. Für alle anderen Patienten besteht laut Aussagen der Bundeszahnärztekammer kein Risiko.

Zwei gravierende Probleme durch das Verbot

Dass Quecksilber besonders schädlich für die Umwelt ist, steht außer Zweifel. Allerdings ist die in Deutschland verwendete Menge für Dentalamalgam im Vergleich etwa zum Ausstoß von Kohlekraftwerken verschwindend gering. Zudem gibt es hierzulande strenge Sicherheitsauflagen, was die Entsorgung von gebrauchten Zahnfüllungen angeht.

Durch das Verbot entstehen zwei gravierende Probleme. Zum einen gibt es bis heute keine Alternative, die in puncto Kosten, Verarbeitung und Haltbarkeit vergleichbar mit Amalgam ist. Zum anderen ist das Material als einziges kostenlos für krankenversicherte Patienten. Sozial schwache Patientengruppen werden sich die wesentlich teureren Füllungen aus Gold oder Keramik kaum leisten können, vor allem dann nicht, wenn mehrere Füllungen fällig werden. Das Verbot wird also auch soziale Probleme schaffen, wenn nicht schnell ein ähnlich günstiger und zuverlässiger Werkstoff auf den Markt kommt, für dessen Kosten die Krankenversicherungen zahlen werden.

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